Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung e. V. (DGPSF)
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e. V. (DGSS)
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS)
Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e. V. (DMKG)
Richtlinien zur Fort- bzw. Weiterbildung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“
§ 1 Präambel
1)
Schmerz,
ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, kann mit tatsächlicher oder möglicher Gewebsschädigung verknüpft sein
oder wird mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben. Auch die Wahrnehmung von nachweislich auf Gewebsschädigung basierenden akuten und chronischen Schmerzen unterliegt psychischen Faktoren, die wesentlichen Einfluss auf die schmerzbedingte Lebensgestaltung haben. Viele chronische Schmerzzustände basieren weiter auf sog. neuroplastischen Lernprozessen; Gewebsschädigungen gelten dabei nicht als eigentliche Ursache der Schmerzempfindung oder sind nicht (mehr) vorhanden. Die psychologisch begründete Schmerztherapie umfasst daher Konzepte und Verfahren zur Reduktion der psychischen Ursachen und Auswirkungen von Schmerzempfindungen sowie weitere speziell auf Schmerz ausgerichtete psychotherapeutische Methoden, die neuroplastisch begründbaren Chronifizierungsprozessen entgegenwirken.
Psychologische Psychotherapie beinhaltet einen Kanon von Störungstheorien, Diagnose- und Behandlungsverfahren, der auch bei Schmerzpatienten anwendbar ist, soweit bei ihnen nach internationalen Klassifikationskriterien psychische Störungen bedeutsam sind. Intensive akute wie auch chronische Schmerzen führen jedoch häufig zu neuronalen und psychischen Veränderungen, die das Schmerzempfinden langfristig intensivieren und unerwünschte (dysfunktionale) psychosoziale Veränderungen nach sich ziehen. Um auch bei Patienten mit vorwiegend körperlichen Beschwerden die intrapsychischen und interaktionellen Aspekte ihrer Erkrankung schmerztherapeutisch stärker nutzen zu können, sind im Rahmen der psychologischen Schmerztherapie spezielle, interdisziplinär ausgerichtete Methoden der Schmerzdiagnostik und Schmerztherapie entwickelt worden. Sie haben sich in zahlreichen wissenschaftlich kontrollierten Studien als effektiv erwiesen und ihren festen Platz in der Versorgung von Patienten mit ausreichend körperlich und vermutlich neuroplastisch, behavioral oder psychodynamisch begründbaren Schmerzen gefunden. Der Beitrag psychologischer Erkenntnisse zur speziellen Schmerz-Psychotherapie soll zur psychotherapeutischen Arbeit mit dieser Klientel zusätzlich qualifizieren und die fachlichen Grundlagen für wissenschaftliche anerkannte Methoden vertiefen, die zur Verhinderung von Chronifizierungsprozessen geeignet sind.
Zur Verbesserung der Versorgung von Schmerzpatienten durch Psychotherapeuten haben die Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung (DGPSF), die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS) und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) die nachfolgenden Richtlinien für die Fort-/Weiterbildung in psychologischer Schmerzbehandlung erarbeitet.
2)
Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzzustände können ebenso wie
präventive Maßnahmen nur interdisziplinär erfolgen. Aus diesem Grunde wird bereits in der Fort-/Weiterbildung eine enge Kooperation zwischen den an der Schmerzbehandlung beteiligten Berufsgruppen angestrebt.
3)
Die hier beschriebene Fort-/Weiterbildung setzt Ausbildungen nach dem PsychThG oder vergleichbare Facharztweiterbildungen voraus.
4)
Die Bestätigung der Fort-/Weiterbildung in psychologisch begründeter Schmerztherapie
durch ein DGPSF/DGSS/DS/DMKG-Zertifikat ,„Spezielle Schmerzpsychotherapie“ erfolgt erst nach Abschluss der psychologischen Psychotherapieausbildung bzw. der einschlägigen Facharztweiterbildung.
§ 2 Weiterbildungsziele
1)
Ziel der Fort-/Weiterbildung ist die Erlangung der psychotherapeutischen Fachkompetenz in der Anwendung von psychologisch fundierten schmerztherapeutischen Maßnahmen. Dies setzt die
Teilnahme an einem von der Prüfungskommission (§ 5) anerkannten Curriculum und die Ableistung einer praktischen Weiterbildungszeit in einer ebenfalls hierdurch anerkannten Weiterbildungsstätte voraus.
2)
Die
Fort-/Weiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte psychologische Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Schmerzen vermitteln. Weiter soll sie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und
Kooperation mit anderen in der Versorgung tätigen Berufsgruppen (z.B. Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern) fördern. Die Fort-/Weiterbildung soll für unterschiedliche wissenschaftlich anerkannte Psychotherapien offen
sein.
§ 3 Ausbildungsstruktur
Die Fort-/Weiterbildung in Spezieller Schmerzpsychotherapie umfasst
1)
den Erwerb von Kenntnissen über
Die Kenntnisse werden innerhalb eines insgesamt 80 Unterrichtstunden umfassenden Curriculums "Spezielle Schmerzpsychotherapie; Fort-/Weiterbildung" angeboten. Pro Tag werden maximal acht, pro Woche höchstens 40 Unterrichtsstunden angerechnet. Alle Teilnehmer müssen die Voraussetzungen nach §1(3) erfüllen.
2)
die praktisch klinische Tätigkeit in der Versorgung von Schmerzpatienten.
Diese Tätigkeit kann entweder durch Mitarbeit in oder durch enge Kooperation mit Institutionen erfolgen, die in die Versorgung von Patienten eingebunden sind, deren Erkrankungsbild durch chronische Schmerzen bestimmt ist oder bei deren
Erkrankung der Schmerz als Folge- oder Begleiterscheinung eine wesentliche Rolle spielt. In diesen Einrichtungen soll bereits ein zur Schmerztherapie qualifizierter Psychotherapeut tätig sein. Im Rahmen der Fort-/Weiterbildung ist die
regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen erforderlich.
3)
die Durchführung und Dokumentation von klinisch-psychologischer Anamnese, Diagnostik
und Behandlung chronischer Schmerzpatienten unter Supervision.
§ 4 Weiterbildungsinhalte
Folgende Inhalte sollen vermittelt werden:
1)
Interdisziplinäre Grundlagen, bzw. Grundkenntnisse
2) Psychologische Schmerzdiagnostik
Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur
Selbstbeobachtung schmerzrelevanten Verhaltens und Erlebens, schmerz-anamnestische und biographische Verfahren (strukturierte Interviews), Fragebögen zur Erfassung subjektiver Schmerz- und Krankheitsüberzeugungen, quantitative und
qualitative Verfahren zur Schmerzmessung, Fragebögen und Beobachtungsverfahren zum Ausmaß der Beeinträchtigung durch Schmerzen, Verfahren zur Erfassung der Schmerzbewältigung, Befindensmessung, psychophysiologische Meßmethoden und
fremddiagnostische Verfahren (z. B. Einbezug von Angehörigen).
Die Diagnostik sollte im interdisziplinären Zusammenhang und entsprechend MASK (Multiaxiale Schmerzklassifikation), ICD-10, DSM-IV und/oder der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD) erfolgen sowie den Stellenwert des Schmerzes bei der Störungsentwicklung differentialdiagnostisch berücksichtigen.
3) Behandlungsgrundsätze
Geeignet für die Fort-/Weiterbildung sind wissenschaftlich evaluierte Verfahren, die unter anderen folgende Ziele erreichen können:
4) Behandlungsmethoden
Hierunter sind Ansätze zu fassen, die insbesondere
§ 5 Organisation der Fort-/Weiterbildung
1)
Zuständig
für die Organisation und Durchführung der Fort-/Weiterbildung, die Anerkennung von Curricula und schmerztherapeutischen Weiterbildungsstätten, das Führen eines weiterbildungsbegleitenden Registers (Weiterbildungsregister) sowie für
die Bestellung von Prüfern ist die gemeinsame "Prüfungskommission für Spezielle Schmerzpsychotherapie DGPSF/DGSS/DGS/DMKG". Sie wird von den folgenden Schmerz-Fachgesellschaften eingerichtet:
Jede der beteiligten Gesellschaften kann ein Mitglied und einen/eine Stellvertreter/in in die Prüfungskommission mit insgesamt einer Stimme entsenden, die über ein Zertifikat nach diesen Richtlinien oder vergleichbare Abschlüsse verfügen sollen. Die Mitglieder und Stellvertreter/innen wählen eine/n Vorsitzende/n, der/die als weiteres, fünftes stimmberechtigtes Mitglied die Beschlüsse der Kommission umsetzt. Kommissionsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit bei allen fünf Stimmabgaben, die auch schriftlich eingeholt werden können. Die Amtsdauer der Mitglieder und ihrer Vertretung beträgt zwei Jahre, die des/der Vorsitzenden endet mit der Neuwahl eines/r Nachfolgers/in.
Die Prüfungskommission wird sich bemühen, in ihren Beschlüssen und Änderungsvorschlägen zu den Richtlinien einschlägigen Vorgaben der zuständigen Kammern zu folgen, ohne damit Verantwortung für eine vollständige Kompatiblität zu übernehmen.
2)
Die für die Arbeit des für die Schmerzbehandlung spezialisierten Psychotherapeuten
erforderlichen Kenntnisse können nur von Institutionen vermittelt werden, die neben einem qualifizierten, einjährigen curricularen Angebot zur Speziellen Schmerzpsychotherapie eine Fort-/Weiterbildung nach diesen Richtlinien gewährleisten
und sich einer Qualitätsprüfung durch die gemeinsame Prüfungskommission unterziehen. Die Anerkennung muss jährlich, mindestens drei Monate vor Beginn der ersten curricularen Veranstaltung beantragt werden.
3)
Es sollen enge Kooperationen zwischen der Institution und schmerztherapeutischen
Einrichtungen oder Schmerzzentren sowie eine Anbindung an eine wissenschaftliche Institution (z. B.
Universität) stattfinden, die in den Fächern Klinische bzw. Medizinische Psychologie, Psychosomatik oder Psychotherapie Lehre und Forschung betreiben.
4)
Die kostenpflichtige Anerkennung des Curriculums ist mindesten drei Monate vor
Beginn bei der gemeinsamen Prüfungskommission für Spezielle Schmerzpsychotherapie (DGPSF/DGSS/DGS/DMKG) zu beantragen.
5)
Ein Wechsel zwischen den Curricula verschiedener Institutionen ist nur nach Genehmigung durch die Prüfungskommission möglich.
6)
) Die Zulassung zur Fort-/Weiterbildung setzt den Nachweis einer psychologischen bzw. fachärztlichen Psychotherapieausbildung voraus; vgl. §1(3).
7)
Die notwendigen praktischen Kenntnisse können nur in Einrichtungen
erworben werden, die in die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen einbezogen sind und diesen Richtlinien entsprechen. In den Institutionen müssen von den Fachgesellschaften anerkannte ärztliche oder psychologische
Psychotherapeuten mit dem Zertifikat „spezielle Schmerz-Psychotherapie“ mitarbeiten. Ausnahmen können von der Prüfungskommission genehmigt werden.
§ 6 Bestätigung erfolgreicher Fort- /Weiterbildung
Der erfolgreiche Abschluss der Zusatzausbildung/Fortbildung in spezieller
Schmerzpsychotherapie wird durch das Zertifikat bescheinigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
1)
Nachweis über den Abschluss der Psychotherapieausbildung entsprechend §1(3).
2)
Nachweis über die
Teilnahme an Lehrveranstaltungen eines nach diesen Richtlinien von der Prüfungskommission vorab akkreditierten und regelgerecht durchgeführten Curriculums zur Speziellen Schmerzpsychotherapie in einem Umfang von mindestens 80
Unterrichtsstunden.
3)
Dokumentation von zehn supervidierten klinisch-psychologischen Fällen mit Schmerz als Behandlungsschwerpunkt (von denen zwei Fälle ausschließlich Diagnostik betreffen können). Maximal drei
Fallbeschreibungen können ersetzt werden durch die Dokumentation von drei Gruppenbehandlungen.
4)
Nachweis über die regelmäßige Mitarbeit in einer interdisziplinären Schmerzkonferenz über einen Zeitraum von mindestens
zwei Jahren mit einer Frequenz von durchschnittlich zehn Schmerzkonferenzen pro Jahr sowie über die mindestens halbjährige Mitarbeit in oder die zweijährige enge Kooperation mit einer schmerztherapeutischen Einrichtung.
5)
Nachweis über mindestens 25 Stunden Einzelsupervision im Rahmen klinisch-psychologischer Tätigkeit mit Schmerzpatienten. Bei Gruppensupervision wird nur der auf die Einzelperson angefallene Zeitaufwand berücksichtigt. Supervisoren
müssen im Rahmen der jeweiligen Richtlinien zum Psychologischen Psychotherapeuten oder ärztlichen Psychotherapeuten anerkannt sein, über schmerztherapeutische Erfahrung verfügen und von der "Prüfungskommission für Spezielle
Schmerzpsychotherapie DGPSF/DGSS/DGS/DMKG" bestätigt werden.
6)
Nachweis über die Einzahlung der Begutachtungs- und Prüfungsgebühren.
7)
Teilnahme an einem Prüfungskolloquium, das sich auf die eigene
praktische schmerztherapeutische Arbeit und deren wissenschaftliche Begründung konzentriert. Bei nicht ausreichender fachlicher Qualität können den Bewerbern Auflagen erteilt werden (z.B. Fallkorrekturen, Einreichen neuer Fälle).
8)
Mit dem Erhalt des Abschlusszertifikats „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ verpflichtet sich die Person dazu,
9)
Die Gültigkeit des Zertifikats muss spätestens nach Ablauf von vier Jahren
unter Nachweis der in § 6, Ziffer 8 genannten Bedingungen durch die gemeinsame Prüfungskommission erneut bestätigt werden.
10)
Gegen Entscheidungen der Prüfungskommission kann innerhalb von vier Wochen nach
Zustellung eines schriftlichen Bescheids schriftlicher Widerspruch eingelegt werden. Kommt es zu keiner Einigung, sind die Beschwerdeführer an ihre Kammer zu verweisen.
§ 7 In Kraft treten und Übergangsbestimmungen
1)
Die Novellierung dieser Richtlinien tritt am 01.01.2006 in Kraft.
2)
Bereits begonnene Weiterbildungen/Fortbildungen können bis zum 31.12.2006 nach den bisher gültigen Richtlinien abgeschlossen werden.
3)
Änderungen dieser Richtlinien werden von der „gemeinsamen Prüfungskommission“
vorbereitet und nach Zustimmung durch die Präsidien der beteiligten Fachgesellschaften bekannt gemacht.
Aktuelle Informationen zum Herunterladen:
SSPT Anerkennung-Curricula von Institutionen Kommissionsbeschluss 20.10.05

Curriculum der Schmerzgesellschaften DGPSF, DGSS, DGS, DMKG
UPDATE 15 Januar 2010